1) Annahmen und Abgabe des Mietwagens
1.1 Der Kunde (autorisierter Fahrer) erhält das Fahrzeug mit der normalen Fahrzeugwartung, mit der erforderlichen Dokumentation (einschließlich des Nachtrags zum Vertrag) und verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem guten Gebrauchs- und Sauberkeitszustand an einen Mitarbeiter des Vermieters zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.
1.2 Innerhalb der normalen Geschäftszeiten (09.00-18.00 Uhr) werden die Fahrzeuge in den Büros des Vermieters ohne zusätzliche Kosten geliefert/abgeholt, außer an Flughäfen und Häfen. Außerhalb dieser Zeiten wird eine Gebühr von 40 € erhoben, die jedoch nicht mit anderen Liefer-/Abholgebühren kumulierbar ist. In Flughäfen, Hotels und Häfen wird eine Gebühr für die Anlieferung/Abholung erhoben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Reservierungszentrale [info@autatlantis.com oder (+351) 296 205 340/2].
1.3 Es ist notwendig, folgende gültige Dokumente vorzulegen: Reisepass oder Personalausweis, Führerschein und Kreditkarte, die auf den Namen des Fahrers, läuft.
1.4 Mindestmietdauer von 24 Stunden, gerechnet ab dem Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugübergabe. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Datum/Zeitpunkt zurückgegeben (60 Minuten Nachfrist), behält sich der Vermieter das Recht vor, für jeden Tag der Verspätung einen zusätzlichen Tagessatz des Fahrzeugs zu berechnen, zuzüglich einer täglichen Servicegebühr von 50 €. Für jeden Tag der Verspätung wird der Miettag zum aktuellen Tarif berechnet, zuzüglich einer täglichen Servicegebühr von € 50.
1.5 Entscheidet sich der Kunde für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages, wird der Betrag, der den Tagen entspricht, an denen er das Fahrzeug nicht nutzen konnte (einschließlich Steuern), vollständig als Entschädigung einbehalten.
1.6 Weist das Fahrzeug innere oder äußere Verschmutzungen auf, die einem vernünftigen Gebrauch widersprechen und eine außerordentliche Reinigung anstelle einer normalen Reinigung, wie sie in einer Selbstbedienungswaschanlage angeboten wird, erfordern, kann der Vermieter eine zusätzliche Gebühr von 35 € erheben.
1.7 Das Rauchen im Inneren des Fahrzeugs ist verboten. Sollte das Fahrzeug Anzeichen der Nichteinhaltung aufweisen, kann Autatlantis eine zusätzliche Reinigungsgebühr von € 35 erheben.
1.8 Wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug bei der Rückgabe zu überprüfen, besonders wegen Verschmutzung, Panne oder Unfall, sollte dies unter den jeweiligen Bedingungen gemacht werden, und die Rückgabe des Fahrzeugs wird von seiner Reinigung und technischen Bewertung abhängig gemacht.
1.9 Die Reservierung ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug (Marke, Modell, Ausstattung usw.) gebunden, sondern an eine Gruppe von Fahrzeugen mit ähnlichen technischen Eigenschaften und Merkmalen. Wenn ein Fahrzeug der gewählten Gruppe nicht verfügbar ist, liefert Autatlantis ein Fahrzeug einer höheren Gruppe.
2) Nutzung des Mietwagens
2.1 Der Kunden stimmt folgendem zu:
a) das Fahrzeug in einer umsichtigen Art und Weise zu benutzen, wobei darauf zu achten ist, dass das Fahrzeug an einem sicheren Ort verschlossen ist und die Dokumente nicht im Fahrzeug gelassen werden (ungeachtet der Verpflichtung des Kunden, diese immer bei sich zu tragen); Wird das Fahrzeug ohne die entsprechenden Dokumente zurückgegeben, wird eine zusätzliche Gebühr von 100 € erhoben.
b) den Mietpreis und die anfallenden Kosten, die vom Vermieter in Rechnung gestellt werden können, für alle Schäden am Fahrzeug und am Zubehör (z.B.: Schlüssel), die durch Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht wurden, zu zahlen.
2.2 Unter Androhung des Ausschlusses vom Versicherungsschutz, wird der Kunde nicht erlauben, dass das Fahrzeug:
a) von einer Person gefahren werden, die nicht in den Vertrag aufgenommen wurde; unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder in einem ähnlich veränderten Zustand, der die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit einschränkt; unter 21 Jahren; und im Besitz einer Fahrerlaubnis für weniger als ein Jahr;
b) zum Schieben/Ziehen eines Fahrzeugs oder eines anderen Gegenstands mit oder ohne Räder verwendet werden; an einer Sportveranstaltung/einem Wettbewerb/einer Veranstaltung teilnehmen, ob offiziell oder nicht; als Transportmittel verwendet werden, das gegen das Gesetz verstößt, insbesondere gegen die im Zulassungsdokument (DAU) festgelegten Bestimmungen;
2.3. Fahrer im Alter von 21 bis 23 Jahren und mindestens 1 Jahr mit Führerschein können ein Fahrzeug gegen Zahlung einer Tagesgebühr von 20 € mieten.
2.4. Um von der bestehenden Versicherung abgedeckt zu sein, müssen alle Fahrer im Mietvertrag erwähnt werden. Es ist möglich, zusätzliche autorisierte Fahrer hinzuzufügen, durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von € 4,90 pro Tag für jeden zusätzlichen Fahrer, mit einem Maximum von € 29 pro Fahrer und pro Miete.
2.5. Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug in einer nicht erlaubten Weise zu nutzen, wie in Punkt 7 dieses Dokuments dargestellt.
2.6. Das Fahrzeug darf nur auf der Insel des Azoren-Archipels gefahren werden, auf der es angemietet wurde, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters vor.
3) Preise, Fristen und Zahlungen
3.1 Der Preis richtet sich nach dem für die Fahrzeugkategorie gültigen Tarif und wird im Voraus bezahlt.
3.2 Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte, welche auf Namen des autorisierten Fahrers läuft, per Debitkarte oder in bar.
3.3 Wenn der Mieter die Miete verlängern möchte, muss er sich rechtzeitig zu einer Autatlantis-Station begeben, um den Vertrag zu aktualisieren und die restlichen Miettage zu bezahlen. Eine Vertragsverlängerung per Telefon oder über andere elektronische Kommunikationsmittel ist nicht möglich. Der als Sicherheit hinterlegte Betrag darf unter keinen Umständen zur Verlängerung des Vertrages verwendet werden. Daher muss der Mieter bei einer Verlängerung des Vertrages eine zusätzliche Zahlung für diese Verlängerung leisten. Kann der Vertrag nicht verlängert werden, weil keine Fahrzeuge zur Verfügung stehen oder aus anderen Gründen, muss der Mieter das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt an der Station zurückgeben. Wenn Sie eine Vertragsverlängerung beantragen, kann es je nach den ursprünglichen Vertragsbedingungen erforderlich sein, einen neuen Vertrag abzuschließen, und der bestehende Vertrag gilt dann als gekündigt.
3.4 Autatlantis behält sich das Recht vor, die Lieferung des Fahrzeugs zu stornieren, wenn Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden, frühere Verzugssituationen oder schwerwiegende Vorfälle mit Autatlantis bestehen.
3.5 Der Mieter verpflichtet sich, Autatlantis zusätzlich zum Mietpreis folgende Leistungen zu bezahlen bzw. zu hinterlegen:
a) Die für die Anmietung fällige Kaution und/oder Selbstbeteiligung (gesperrt auf der Kreditkarte eines autorisierten Fahrers), gemäß den Bedingungen des geltenden Tarifs, bis zur Bewertung, wobei der Vermieter ermächtigt wird, die fälligen Beträge auszufüllen und abzubuchen;
b) Zusätzliche Leistungen bzw. Extras
Ein Babysitz ist für einen täglichen Aufpreis von 5 € erhältlich, bis zu einem Maximum von 50 € pro Anmietung;
GPS ist gegen Zahlung eines täglichen Zuschlags von 10 € verfügbar, bis zu einem Maximum von 75 € pro Anmietung;
Wifi-Geräte sind gegen einen täglichen Aufpreis von 8,5 € erhältlich, bis zu einem Maximum von 45 € pro Miete;
Geräte mit einer Selbstbeteiligung von 100 €, wobei der Betrag auf der Kreditkarte des autorisierten Fahrers gesperrt ist.
c) Nicht von der Versicherung gedeckt sind die Summen, die den Schäden entsprechen, die aus einem von Ihnen zu verantwortenden Unfall resultieren, im Falle eines Diebstahls, sowie die Kosten für Krankenhausaufenthalt und medizinische Versorgung von Fahrer/Beifahrer. Wenn der Schaden gedeckt ist, dann nur bis zum Höchstbetrag der Selbstbeteiligung;
d) Gerichtliche/außergerichtliche Kosten, Bußgelder/Strafzahlungen, gleich welcher Art, die sich aus der Verletzung von Rechtsvorschriften ergeben, die dem Mieter oder dem Fahrzeug während der Anmietung zuzurechnen sind;
e) Wenn Autatlantis benachrichtigt wird, um den Fahrer zu identifizieren, ist der Mieter verpflichtet, 40 € an Verwaltungskosten zu zahlen;
f) Eine administrative Prozessöffnungsgebühr von 40 € im Falle eines Unfalls oder einer Panne;
g) Die Kosten, die Autatlantis entstehen, um die Einhaltung des Vertrages durch den Mieter zu erreichen;
3.6. Der Mieter hinterlegt zur Garantie der Vertragserfüllung eine auf den Namen des berechtigten Fahrers lautende Kreditkartenkaution in Höhe der Franchise, die den Vermieter zur Befüllung und Abbuchung der fälligen Beträge ermächtigt;
3.7. Die Kaution wird zurückerstattet, sobald das Fahrzeug nach technischer Bewertung und Begleichung der fälligen Beträge zurückgegeben wird. Sollten noch offene Beträge vorhanden sein, wird Autatlantis die Kaution unbeschadet der gerichtlichen Geltendmachung des noch geschuldeten Betrags verwenden.
3.8. Autatlantis ist nicht verantwortlich für Verlust/Diebstahl/Beschädigung von materiellen Gütern, persönlichen Gegenständen und Waren, die während und nach der Anmietung im Fahrzeug zurückgelassen werden.
4) Stornierung von Buchungen
4.1 Wenn der Mieter beschließt, die Reservierung des Fahrzeugs zu stornieren, wird der Betrag, der dem zur Garantie der Reservierung gezahlten Betrag entspricht (einschließlich Steuern), vollständig als Entschädigung einbehalten.
4.2. Die Vorbereitung des Fahrzeugs kann eine 90-minütige Karenzzeit, ab dem Zeitpunkt der Reservierung bis zur Bereitstellung des Fahrzeugs, erforden.
4.3 Das Fahrzeug wird für 120 Minuten über die, in der Reservierung, angegebene Zeit hinaus bereitgehalten. Wenn das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitfensters nicht abgeholt wird und der Kunde Autatlantis über die Verzögerung bei der Abholung des Fahrzeugs nicht informiert, wird dieses als No-Show betrachtet und das Fahrzeug ist ab dann nicht mehr verfügbar. Der Betrag, der bezahlt wurde um die Buchung zu garantieren (einschließlich Steuern), wird vollständig als Entschädigung einbehalten.
5) WARTUNG UND REPARATUR, KRAFTSTOFFE
5.1. Die Registrierung eventueller Schäden und des Kraftstoffstandes erfolgt im Vorfeld durch Autatlantis. Der Kunde kann eine Überprüfung des Fahrzeugs verlangen, wenn er mit der vorgenommenen Registrierung nicht einverstanden ist. Bei der Nutzung des Fahrzeugs bestätigen Sie die vorgenommene Registrierung; ebenso wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs der Vorgang nach Beurteilung durch Autatlantis abgeschlossen, wobei der Mietvertrag mit detaillierter Registrierung neuer Schäden (falls vorhanden) und des Kraftstoffstands geschlossen wird. Der Kunde kann verlangen, dass er die Fahrzeugkontrolle begleitet.
5.2 Sollte ein technisches Problem am Fahrzeug festgestellt werden, muss der Kunde das Fahrzeug sofort ausschalten und Autatlantis über die 24-Stunden-Reiseassistenznummer, (+351) 966 000 019, kontaktieren.
5.3 Abschleppkosten aufgrund von unberechtigter Nutzung, Panne oder Beschädigung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Kunden.
5.4 Das Fahrzeug wird mit vollem oder teilweise vollem Kraftstofftank ausgeliefert. Er muss mit dem gleichen Füllstand wie bei der Auslieferung zurückgegeben werden, andernfalls werden die Kosten für den fehlenden Kraftstoff in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Betankungsservicegebühr von € 15, die gesetzlich zulässig ist.
5.5 Im Falle einer fahrlässigen Handlung mit der Einführung von Kraftstoff, der sich von dem im Fahrzeug verwendeten unterscheidet, ist der Mieter für den Transport des Fahrzeugs an den entsprechenden Ort für seine Reparatur, den Austausch des Kraftstoffs, die Demontage und das Waschen des Tanks, das Tuning und andere damit verbundene Reparaturen verantwortlich.
5.6 Im Falle eines Unfalls oder einer Panne, die dem Mieter zuzuschreiben sind, ist Autatlantis nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, und der Betrag, der den Tagen entspricht, an denen der Mieter das Fahrzeug nicht nutzen konnte (einschließlich Steuern), wird in voller Höhe als Entschädigung einbehalten.
6) VERSICHERUNG
6.1 Der Mieter (berechtigter Fahrer) ist durch eine Kfz-Versicherung versichert, die die Haftpflicht bis zu einem Höchstbetrag von 50 Mio. € abdeckt. Im Falle eines vom Mieter verursachten Schadens/Unfalls haftet er für alle verursachten Schäden und/oder Verluste, den vollständigen oder teilweisen Diebstahl des Fahrzeugs sowie die Tage der Stilllegung des Fahrzeugs und wird für diese Tage gemäß der gemieteten Fahrzeugkategorie und dem geltenden Tarif berechnet.
6.2 Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Raubes oder Brandes, auch wenn dieser nur teilweise eintritt, wird der Mieter die Interessen von Autatlantis und der Versicherungsgesellschaft schützen, indem er
a) sofort Autatlantis über die 24-Stunden-Reiseassistenznummer, (+351) 966 000 019, kontaktiert und sich sofort bei den Behörden meldet (+351) 112;
b) innerhalb von maximal 24 Stunden die freundliche Unfallerklärung meldet und auszufüllt, in der die tatsächlichen Umstände des Unfalls, der Name und die Adresse der Zeugen, der Eigentümer und der Fahrer des dritten beteiligten Fahrzeugs sowie das Kennzeichen, die Marke, die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer des dritten Fahrzeugs angegeben sind, unter Androhung der Zahlungspflicht bis zum Höchstbetrag der geltenden Selbstbeteiligung
c) den Ort des Geschehens nicht vor dem Eintreffen der Behörden zu verlassen, unter Androhung, für den entstandenen Schaden in voller Höhe belangt zu werden, wobei der Versicherungsschutz keine Wirkung hat;
6.3 Der Kunde kann die folgenden Versicherungen abschließen:
i. Kaskoversicherung/Schadensdeckung (CDW): Bei vorherigem Abschluss kann sich die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls, Zusammenstoßes oder Überschlags auf die Zahlung einer obligatorischen Selbstbeteiligung beschränken, wenn der Mieter haftet, ausgenommen Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs, Schäden an der Windschutzscheibe, zerstörte Felgen und Reifen, Kupplung und Getriebe.
ii. Diebstahlschutzversicherung (T.P.): Bei vorheriger Anmietung wird die Verantwortung des Mieters im Falle eines Diebstahls oder eines vollständigen/teilweisen Diebstahls des Fahrzeugs auf die Zahlung der vorgesehenen Selbstbeteiligung reduziert, sofern die Bedingungen des Mietvertrags nicht verletzt wurden. Der Mieter ist verpflichtet, den Diebstahl den zuständigen Behörden zu melden und die Schlüssel des Fahrzeugs zurückzugeben, andernfalls kann der Versicherungsschutz aufgehoben werden. Diese Versicherung umfasst nicht den Schutz von persönlichem Eigentum oder Waren.
iii. Persönliche Unfallversicherung (P.A.I.): Wenn vorher abgeschlossen, sind im Falle eines Unfalls der Fahrer und die übrigen Passagiere für medizinische Behandlungskosten bis zu 250€ pro Insassen versichert, im Todesfall oder bei dauerhafter Invalidität bis zu 5.000€ pro Insassen.
iv. SUPER C.D.W./Schadensdekcung: Wenn zuvor vertraglich vereinbart, reduziert der Mieter in Verbindung mit C.D.W. und T.P. die obligatorische Selbstbeteiligung auf den minimalen Selbstbeteiligungsbetrag, der in der Tabelle der Versicherungen und Selbstbeteiligungen dargestellt ist. Ausgeschlossen sind Schäden unter dem Fahrzeug, Windschutzscheibenschäden, zerstörte Felgen und Reifen, Kupplung und Getriebe.
v. Windscreen Damage Waiver (W.D.W.): Wenn in Verbindung mit C.D.W., T.P. und SUPER C.D.W. vorher abgeschlossen, dann reduziert sich der Betrag der obligatorischen Selbstbeteiligung auf den in der Tabelle der Versicherungen und Selbstbeteiligungen dargestellten Mindestselbstbeteiligungsbetrag.
vi. Rad- und Reifendeckung (T.R.W.): Wenn sie zuvor in Verbindung mit C.D.W., T.P. und SUPER C.D.W. erworben wurde, reduziert sie den Betrag der obligatorischen Selbstbeteiligung auf den Mindestbetrag der Selbstbeteiligung, der in der Tabelle der Versicherungen und Selbstbeteiligungen angegeben ist.
vii. Pack Relax: Beinhaltet C.D.W., T.P. und P.A.I.
viii. Pack Super Relax: Beinhaltet C.D.W, T.P, P.A.I, SUPER C.D.W, W.D.W, T.R.W.
ix. Selbstbeteiligungen: Im Falle eines Unfalls ist der Kunde für die Zahlung einer Selbstbeteiligung für jedes Ereignis verantwortlich, bis zu dem für jede Gruppe vorgesehenen Höchstbetrag.
6.4 Nur der Mieter (berechtigter Fahrer) kann von der Reduzierung des Selbstbehaltes profitieren; die Nichteinhaltung dieser Bestimmung führt zur vollständigen Stornierung der in diesem Artikel enthaltenen Deckungen, wobei die Bestimmungen dieses Artikels auch im Falle einer Panne, einer Beschädigung und/oder einer Nutzung unter nicht genehmigten Bedingungen (Punkt 7) oder der Nichteinhaltung der allgemeinen und besonderen Bedingungen des Mietvertrags, der geltenden Gesetzgebung durch den Mieter nichtig sind; der Mieter haftet für alle am Fahrzeug verursachten Schäden oder Verluste sowie für die Dauer der Stilllegung desselben.
7) UNZULÄSSIGE NUTZUNG
7.1 Als nicht bestimmungsgemäße Verwendung gilt jede Situation, die nicht den Bestimmungen dieser Paragraphen entspricht.
7.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und entsprechend seiner Eigenschaften zu benutzen, die für Kraftfahrzeuge geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die Straßenverkehrsordnung und andere geltende Rechtsvorschriften einzuhalten und in jedem Fall jede Situation zu vermeiden, die zu Schäden am Fahrzeug oder an Dritten führen kann.
7.3 Der Mieter ist verpflichtet, keine anderen als die nach diesem Vertrag berechtigten Personen zum Führen des Fahrzeugs zuzulassen, und der Mieter haftet unmittelbar für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten.
7.4 Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alle Schäden an den inneren und äußeren Teilen des Fahrzeugs, die durch die unbefugte Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden. In diesem Fall haftet der Mieter für alle Kosten, die bei der Wiederherstellung des Fahrzeugs in den Zustand vor der Anmietung entstehen. Der Mieter haftet für alle am Fahrzeug verursachten Schäden und Verluste sowie für die Dauer der Stilllegung des Fahrzeugs.
7.5 Die unzulässige Nutzung umfasst unter anderem die folgenden Fälle, die hier beispielhaft beschrieben sind:
(a) Schieben/Ziehen oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs oder eines anderen Gegenstands mit oder ohne Räder.
b) Verwendung des Fahrzeugs bei Sportveranstaltungen/Trainingseinheiten/Erinnerungen jeglicher Art, ob offiziell oder nicht.
c) Fahren Sie das Fahrzeug durch Sperrgebiete und/oder auf Straßen, die von der zivilen und militärischen Luftfahrt genutzt werden.
d) Fahren auf unbefestigten Straßen oder befestigten Straßen, die jedoch erhebliche Mängel aufweisen, die zu Schäden am unteren Teil des Fahrzeugs führen können.
e) an Orten zu fahren, die für den öffentlichen Verkehr nicht geeignet sind, wie z. B. Strände, Autorennstrecken, Waldwege, Privatstraßen, unbefestigte Straßen, Schotterstraßen oder Straßen/Wege, die für den Autoverkehr nicht geeignet sind, ungeachtet der fehlenden Beschilderung oder durch Angabe von technischen Geräten (z. B. GPS).
f) fahrlässig vor den Informationen handeln, die auf dem Armaturenbrett oder den Warnschildern des gemieteten Fahrzeugs übertragen werden und die der Mieter mit der Unterzeichnung des Mietvertrags zu kennen behauptet.
g) Zum Transport von Gütern oder Tieren, insbesondere von gefährlichen, brennbaren und/oder schädlichen Stoffen für das Fahrzeug und seine Insassen.
h) Das Fahrzeug und seine Dokumente unterzuvermieten, zu übereignen, zu verkaufen, zu belasten, in Garantie zu geben, zu verändern oder durch Werbung, und Personen oder Güter zu transportieren, die direkt oder indirekt eine Zahlung an den Kunden implizieren.
i) Das Fahren des gemieteten Fahrzeugs durch eine nicht im Vertrag autorisierte Person.
j) Beförderung einer Anzahl von Personen oder einer Menge von Gepäck, die höher ist als die für das Fahrzeug zulässige.
k) Transport von Gepäck oder anderen Elementen auf dem Dach des Fahrzeugs, ohne Genehmigung von Autatlantis, auch wenn eine entsprechende Vorrichtung verwendet wird.
l) Abstellen des Fahrzeugs an unzulässigen oder ungeeigneten Orten, die anfällig für Beschädigungen sind.
m) Jede Art von Manipulation oder Eingriff am Fahrzeug.
n) Liegenlassen von Gegenständen im Fahrzeug, die gestohlen werden könnten, mit der Folge, dass das Fahrzeug beschädigt wird.
o) Verschmutzung des Innenraums des Fahrzeugs über den normalen und sorgfältigen Gebrauch hinaus.
p) Rauchen im Inneren des Fahrzeugs.
q) Führen des Fahrzeugs in einem Zustand der Müdigkeit, Krankheit oder unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
r) Fahren Sie rücksichtslos.
s) das Fahrzeug unter keinen Umständen zum Erlernen des Fahrens und/oder zum Erlernen spezieller Fahrfertigkeiten zu verwenden.
t) Fahren Sie auf eine Art und Weise, die gegen die Verkehrsregeln verstößt.
u) das Fahrzeug für eine gesetzeswidrige Tätigkeit zu verwenden.
v) Verwendung unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Einheitspapiers (SAD).
w) das Fahrzeug außerhalb der in den Sonderbedingungen festgelegten geografischen Grenzen fahren, die sich auf die Ausgangsstation der Anmietung beziehen.
x) Nutzung des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietzeit.
y) Kraftstoff einzuführen, der nicht für den korrekten Betrieb des Fahrzeugs geeignet ist. 7.6.
7.6 Die Nutzung des Fahrzeugs unter nicht genehmigten Bedingungen ermächtigt Autatlantis zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags wegen Verletzung desselben, wobei gegebenenfalls der entsprechende Schadenersatz zu fordern ist.
7.7 Jede Abweichung, Panne oder Störung muss zum sofortigen Ausschalten des Fahrzeugs führen und Autatlantis muss unter (+351) 966 000 019 kontaktiert werden.
8) SOLIDARISCHE VERANTWORTUNG.
8.1. Alle zusätzlichen Kunden (autorisierte Fahrer) haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen des Kunden, die im Vertrag und in den geltenden Gesetzen stehen.
9) PERSÖNLICHE DATEN
9.1 In Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung verarbeitet Autatlantis als Verantwortlicher die personenbezogenen Daten des Kunden für verschiedene Zwecke: Kundenverwaltung, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (DL 181/2012 vom 06.08, DL 15/88 vom 16.01 und DL 47/2018 vom 20.06). Der Kunde ermächtigt Autatlantis, die folgenden Kategorien personenbezogener Daten zu erheben und zu verarbeiten: Name; Telefon- und/oder Mobiltelefonnummer; Alter; Adresse; Steuerzahlernummer; Reisepassnummer und Ausstellungsdatum bzw. Bürgerkarte und Gültigkeitsdatum; Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum; E-Mail.
9.2 Der Kunde ermächtigt Autatlantis, im Falle eines Vertragsbruchs seine persönlichen Daten an ARAC (Associação dos Industriais de Aluguer de Automóveis sem Condutor) weiterzugeben, um sie in die Datenbank der vertragsbrüchigen Kunden aufzunehmen.
9.3 Der Kunde ermächtigt Autatlantis zum Zwecke des Vertragsabschlusses, der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, namentlich der dem Vertragsabschluss vorangehenden Schritte und der Erklärung des Verhandlungswillens, sowie zur Verfolgung der berechtigten Interessen von Autatlantis, physische und/oder digitale Vervielfältigungen der Bürgerkarte sowie des Führerscheins anzufertigen und die jeweiligen Vervielfältigungen so lange aufzubewahren, wie dies für die betreffenden Zwecke unbedingt erforderlich ist.
9.4 Autatlantis kann die gesammelten Daten im Falle einer Anfrage wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und aus Gründen der strafrechtlichen Ermittlung an die Polizei und/oder die Justizbehörden weitergeben; sowie an ARAC zur Aufnahme in eine Datenbank im Falle von Verstößen.
9.5. zum Zwecke der Übermittlung von Marketingkampagnen von Autatlantis, mittels elektronischer Kommunikation oder gleichwertiger Mittel, die sich auf die mit Autatlantis vertraglich vereinbarten Produkte oder Dienstleistungen beziehen.
9.6. zum Zwecke der Kommunikation von Marketingkampagnen von Werbepartnern, mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, über elektronische Kommunikation oder ähnliches, in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen, die auf seine Interessen zugeschnitten sind.
9.7 Autatlantis garantiert dem Kunden die Ausübung der gesetzlich festgelegten Rechte, nämlich das Recht auf Widerspruch, Berichtigung und Löschung, was per Einschreiben an Rua dos Manaias, no. 53/57, Largo de Santo André, 9500-084 Ponta Delgada, São Miguel, Azoren, Portugal, zu erfolgen hat.
10) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Für entstehende Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Ponta Delgada festgelegt, unter ausdrücklichem Verzicht auf jede andere, sofern nicht zwingende prozessuale gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
10.2 Im Falle einer Klage, die sich auf das Vorstehende bezieht, trägt der Kunde alle Prozesskosten, einschließlich der Gerichtskosten, Anwalts- und Gerichtskosten und im Falle einer Verurteilung die jeweilige Entschädigung, die durch Urteil festgelegt wird.
10.3 Der Mieter akzeptiert und kennt die in den Allgemeinen Mietbedingungen, den Allgemeinen und besonderen Mietbedingungen dargestellten Informationen und hat das Recht, Klarstellungen zu verlangen. Die hier aufgeführten Klauseln haben Vorrang vor etwaigen entgegenstehenden Klauseln anderer Bedingungen.
10.4 Sollte eine der hierin enthaltenen Bedingungen, Klauseln und Bestimmungen nichtig und/oder ungültig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln dieser Vereinbarung, die in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben.